Ebikon

Schneeräumung

Die Schneeräumung auf den Privatstrassen ist grundsätzlich Sache der Eigentümer. Aktuell übernimmt die Gemeinde die Räumung der Strasse,  unter anderem damit der Kehrrichtwagen diese problemlos befahren kann. Für die Räumung der Trottoire durch die Gemeinde stehen dieser leider zu wenig Ressourcen zur Verfügung. Somit bleibt die Schneeräumung der Trottoire und Treppen in der Verantwortung aller angrenzenden Grundstückeigentümer.