Ebikon

Pflanzen an Grundstückgrenze

Zurückschneiden der Pflanzen an Grundstückgrenze
Pflanzen, Sträucher und Bäume sind so zurückzuschneiden, dass sie dauerhaft weder das Begehen des Trottoirs noch das Befahren der Strasse behindern. So ist sichergestellt, dass Kehrichtabfuhr, Schneeräumung usw. gewährleistet bleiben und sich bei den Randabschlüssen weder Moos noch sonstiger Bewuchs breitmachen kann. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgend verlinkte Visualisierung.

Visualisierung

Reinigung von Trottoir und Strasse von Pflanzenabfall
Dass unsere Strasse und das Trottoir sauber bleiben, liegt in der Verantwortung der angrenzenden Grundstückeigentümer. Wenn Dreck, Laub und Sand in die Schächte und Kanalisation gespült werden, entstehen unnötige Reinigungskosten zu Lasten der Allgemeinheit. Darum sind die angrenzenden Trottoir- und/oder Strassenränder bei Bedarf zu wischen resp. von Moosbefall zu befreien.